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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Internet und Webdesign

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Verträge und Absprachen. Abweichende AGB's des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht widersprochen wurden!

Der Auftragnehmer ist jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Hat der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Änderungsmitteilung den geänderten Geschäftsbedingungen widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Auftragnehmer weist den Kunden schriftlich oder per E-Mail explizit darauf hin, dass die Änderung als akzeptiert gilt, falls der Kunde ihr nicht innerhalb von einem Monat in schriftlicher Form widerspricht.


» 1. Nutzungsrechte

Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das Medium Internet beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten HTML-Dokumenten ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über.

Der Anbieter ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine solche Änderung handelsüblich, bzw. unter Berücksichtigung der Interessen vom Anbieter für den Kunden zumutbar und dies aufgrund von Gesetzesänderungen/ -ergänzungen, behördlichen Auflagen und anderen hoheitrechtlichen Maßnahmen notwendig ist.

Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

Der Auftragnehmer hat das Recht, auf der Webseite und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.


» 2. Schutzrechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche dem Auftragnehmer für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in den auftragsgemäßen Webauftritt geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, die dem Auftragnehmer entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.


» 3. Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Sollte die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, gilt dies auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Folgeschäden, wenn im Verzugsfall ab der vierten Woche nach Fälligkeit einer Rechnung Dienstleistungen eingestellt oder gesperrt werden.

Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittener Rechte aus dem Vertrag und nur in Höhe des jeweils anteiligen Rechnungsbetrages zu.


» 4. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die mit dem Tag der Lieferung beginnt.

Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung , selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.


» 5. Zahlung

Alle Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Auftraggeber gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug geraten, wenn Sie diese Rechnung nicht binnen 30 Tagen ausgleichen. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte, bei einem Unternehmer auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.


» 6. Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle angegebenen Preise stets als Festpreise zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer anzusehen.

Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, ab der vierten Woche nach Fälligkeit einer Rechnung gegenüber Kunden Zinsen in Höhe von - bei Privatpersonen 5% und bei Unternehmern 8% - über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Weiterhin hat der Auftragnehmer das Recht, im Verzugsfall ab der vierten Woche nach Fälligkeit einer Rechnung sämtliche Arbeiten gegenüber dem Kunden bis zur Begleichung der offenen Forderung einzustellen und auch vom Kunden angemietete Dienstleistungen zu sperren.

Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage der von der "Vereinigung der Web-Designer e.V." vorgegebenen Mindestvergütung, wenn nicht eine andere Vereinbarung besteht. Diese Mindestvergütung gilt als übliche Vergütung vereinbart und beträgt zur Zeit EUR 45,- pro Stunde.

Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig. Deren Vergütung richtet sich im Zweifel nach der von der "Vereinigung der Web-Designer e.V." vorgegebenen Mindestvergütung in Höhe von zur Zeit EUR 45,- pro Stunde.


» 7. Abnahme

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch - künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Als angemessen gilt vereinbart: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung / Abnahme des Auftrages.


» 8. Salvatorische Klausel

Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers abtreten.

Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung des Auftragnehmers ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Konstanz am Bodensee vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.


Aktueller Stand: 05.2011